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Bundesfreiwilligendienst: -
Jeder kann mitmachen
Für alle, die sich freiwillig engagieren wollen, gibt es ab dem 1. Juli 2011 eine neue Möglichkeit: Den Bundesfreiwilligendienst. Alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer können sich beim neuen Bundesfreiwilligendienst gemeinnützig im sozialen und ökologischen Bereich engagieren. Wichtig dabei ist nur, dass die Schule abgeschlossen wurde. Das Engagement darf zwischen sechs und 18 Monaten lang sein und ist für alle, die älter als 27 Jahre alt sind, auch in Teilzeit möglich. Der freiwillige Einsatz kann auch als Praktika angerechnet und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, etwa zu politischer Bildung. Das freiwillige Engagement im Bundesfreiwilligendienst soll soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken.
Die Einsatzstelle ISBK Hansestadt Rostock-Amt für Schule und Sport

setzt 18 Bundesfreiwillige an folgend aufgeführten Schulen ein.
Besetzung Schuljahr 2012 / 2013 - für den sofortigen Beginn bestehen keine Möglichkeiten
| Schul-Nr. | Schultyp | Titel / Einrichtung (Einsatzort) | Freie Plätze |
geplanter Einsatzbeginn |
Bewerbungsmöglichkeit ab |
Tätigkeitsbeschreibung |
| 1211 | GS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Grundschule "Rudolf Tarnow" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 1221 | GS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Grundschule Am Taklerring |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 1301 | GS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Grundschule "Lütt Matten" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 1412 | GS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Grundschule "Am Mühlenteich" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 1421 | GS | Betreuung von Kindern im Schulalltag |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 1621 | GS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Grundschule "Werner Lindemann" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 1929 | GS | Betreuung von Kindern im Schulalltag "Grundschule an den Weiden" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 4211 | RegS | Betreuung von Kindern im Schulalltag "Nordlichtschule" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 4221 | RegS | Betreuung von Kindern im Schulalltag "Störtebecker-Schule" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 7212 | IGS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Gesamtschule "Hundertwasser" |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 9301 | FS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Förderschule zur individuellen Lebenbewältigung |
1 | 1.1.2013 | ab 1. Oktober 2012 | Tätigkeitsbeschreibung |
| 9303 | FS | Betreuung von Kindern im Schulalltag |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 9415 | FS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Förderschule für Erziehungsschwierige |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 9503 | FS | Betreuung von Kindern im Schulalltag Allgemeine Förderschule Kuphalstraße |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
| 9702 | FS | Betreuung von Kindern im Schulalltag "Paul-Friedrich-Scheel" Körperbehindertenschule |
0 | - | - | Tätigkeitsbeschreibung |
Schultyp:
GS - Grundschule
RegS - Regionale Schule
IGS - Integrierte Gesamtschule
FS - Förderschule
Erfüllung der Vollschulzeitpflicht
(im Land Mecklenburg-Vorpommern sind dies 9 Schuljahre)
Durch den Beauftragten des
Amtes für Schule und Sport wird der Einsatzbeginn mit Ihnen abgestimmt und dem
Bundesamt für Familie und zivilgesllschaftliche Aufgaben zusammen mit einer abgeschlossenen Vereinbarung vorgeschlagen.
Der Bundesfreiwilligendienst
wird in Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Der
Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate.
Nach § 3 Abs. 1
Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Nach
Absatz 2 gelten als Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder
gesetzliche Feiertage sind.
Daraus folgt, dass bei
12-monatigem Dienst ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen gewährt wird.
Bundesfreiwillige (unserer
Einsatzstelle) haben ihren Erholungsurlaub grundsätzlich in der betriebsfreien
Zeit (Schulferien des Landes MV - Ferienverordnung siehe weiter unten) zu
nehmen.
Bei einer
Vollzeitbeschäftigung werden gezahlt:
Taschengeld: 330,00 € monatlich
sonstige Sachleistungen: 200,00 € monatlich
Daraus folgt, dass monatlich
530,00 € an Sie ausgezahlt werden und zusätzlich die
Entrichtung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung,
Pflegversicherung (ggf. Kinderlosenzuschlag), Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung),
Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, erfolgt.
Interessierte senden ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Bewerbungsschreiben, aktuelles Lichtbild, letztes
Schulzeugnis, ggf. Arbeitszeugnisse, ausführlichen tabellarischen Lebenslauf an
die folgende Kontaktadresse:
Hansestadt Rostock
Amt für Schule und Sport
Frank Söllig
Schillingallee 71
18057 Rostock
Zimmer: 215 / 216
Telefon: 0381-3814028
Telefon: 0162-4195942
Telefax: 069-71045120084
E-Mail: senden
Anfahrt zu unserer Einsatzstelle
Platzbörse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Allgemeine Ferienverordnung Schuljahr 2010/2011 bis Schuljahr 2012/2013
Allgemeine Ferienverordnung Schuljahr 2013/2014 bis Schuljahr 2016/2017